Bundesmittel für Schulsanierung - Stadt antwortet auf Fraktionsanfrage

19.08.2019

CDU-Fraktionsvorsitzender Metten richtet Anfrage an Kämmerer und an Schuldezernenten

Für die  CDU-Fraktion besteht „dringender Klärungsbedarf“ auf die Frage, warum für die in Bergisch Gladbach laufenden Schulsanierungen offenbar noch keine  Bundesmittel abgerufen wurden. Mit Blick auf die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen des Otto-Hahn-Schulzentrums (Kostenumfang: mehr als 30 Millionen Euro - bei steigender Tendenz) hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Dr. Michael Metten, soeben eine gleichlautende schriftliche Anfrage an den Kämmerer der Stadt, Frank Stein, sowie an den zuständigen Schuldezernenten Bernd Martmann gerichtet. Darin will er die Gründe erfahren, „weshalb Bergisch Gladbach von den aus Bundesmitteln abrufbaren 5,74 Millionen Euro bisher noch nichts abgerufen hat“. Auch auf dem Hintergrund der zweiten anstehenden Großsanierung des Nicolaus-Cusanus-Gymnasiums „darf es nicht sein, dass die Abrufung der erheblichen Zuschüsse, wie es den Anschein hat, einfach vor sich her geschoben wird“, erklärt der Fraktionsvorsitzende in einer Pressemeldung.

Laut Berichten des Kölner-Stadt-Anzeigers vom 14. August haben zahlreiche Städte in Nordrhein-Westfalen bisher die bereitstehenden Millionen für die Renovierung und Sanierung von Schulen nicht abgerufen. Von den vom Bund den NRW-Kommunen 2015 zur Verfügung gestellten 616 Millionen Euro seien bislang lediglich 44 Millionen Euro abgerufen worden, so das Blatt. Auf diesem Hintergrund hat Metten für die CDU-Fraktion die Anfrage an die Herren Stein und Martmann gerichtet.


Update vom 20.08.2018:

Wir dokumentieren hier die rasche Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage:

Inanspruchnahme von Bundesmitteln für die Schulsanierung in Bergisch Gladbach

Auf die Anfrage von CDU-Fraktionschef Dr. Michael Metten am 17. August 2019, warum die Stadt die Bundesmittel von 5,74 Millionen Euro für die Schulsanierungen noch nicht abgerufen habe, versichert Stadtkämmerer Frank Stein, dass „jede verfügbare Fördermöglichkeit für die Stadt ausgeschöpft wurde“.

Schuldezernent Bernd Martmann erklärt in einer Stellungnahme, dass aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Kapitel 1, der Stadt Bergisch Gladbach Fördermittel in Höhe von rund 4.200.000 Euro zur Verfügung gestellt wurden. Dieser Betrag wurde insgesamt für den energetischen Teil im Rahmen der Gesamtsanierung des Schulzentrums Saaler Mühle eingesetzt. Im August 2016 wurde diese Maßnahme in der Förderliste des Landes NRW angemeldet.

Der Mittelabruf bei Land und Bund ist aber in der Regel erst möglich, wenn mit konkreten Maßnahmen begonnen wurde, wie beim Otto-Hahn-Gymnasium der Fall. Das heißt, der Abruf der Fördermittel ist immer nur in der Höhe möglich, wie diese innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden. Die bisherigen drei Mittelabrufe der Stadt Bergisch Gladbach belaufen sich auf insgesamt 3.100.000 Euro. Der Abruf der restlichen Fördermittel in Höhe von 1.100.000 Euro erfolgt in Kürze.

Die von CDU-Fraktionschef Michael Metten angefragten 5.744.000 Euro beziehen sich jedoch komplett auf die Gesamtsanierung des Nicolaus-Cusanus-Gymnasiums. Die Anmeldung der Maßnahme in der Förderliste des Landes NRW erfolgte im Juni 2019. Für diese Maßnahme mit einer Bauzeit vom 1. Juli 2019 (Abschluss erster rechtsverbindlicher Leistungs- und Lieferverträge) bis zum 25. Juli 2022 ist ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 24.555.000 € vorgesehen. Wenn entsprechende Mittelabflüsse zu verzeichnen bzw. zu erwarten sind, werden Mittelabrufe vorgenommen. Da sich der Beginn der Maßnahme etwas verzögert hat, weil die Schulcontainer noch am Standort Saaler Mühle benötigt wurden, konnten die Mittelabrufe noch nicht getätigt werden.

Schuldezernent Bernd Martmann versichert, dass der Immobilienbetrieb bestrebt sei, die jeweiligen Mittelabrufe immer möglichst frühzeitig unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zu veranlassen. Mit der Anmeldung der beiden großen Schulsanierungen (OHG und NCG) sei sichergestellt, dass die auf die Stadt Bergisch Gladbach entfallenden Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW in voller Höhe für die Schulen in Bergisch Gladbach eingesetzt würden.