Ausschüsse & Sprecher

Ausschüsse

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach bildet zur Beratung Fachausschüsse und legt den Zuschnitt in der Zuständigkeitsordnung fest.

Die komplette Besetzung der Ausschüsse sind jeweils tagesaktuell im Ortsrecht als PDF zu finden. Gleiches gilt für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten

Unsere CDU-Ansprecherpartner/innen in den Ausschüssen

Hauptausschuss

CDU-Ansprechpartner

Vorsitzender des Hauptausschusses ist der Bürgermeister. Stellvertreter werden aus Reihen des HA gewählt.

Zuständigkeiten

Der Hauptausschuss berät über

  1. Personalangelegenheiten, Angelegenheiten der Verwaltungsorganisation und strategischen Verwaltungsdigitalisierung, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist,
  2. Einwohneranträge nach § 25 GO NRW,
  3. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach § 26 GO NRW,
  4. Angelegenheiten, die nicht einem anderen Ausschuss zugewiesen sind.

Der Hauptausschuss entscheidet außer in den ihm durch Gesetz oder sonstige rechtliche Regelung vorbehaltenen Angelegenheiten über

  1. Angelegenheiten, in denen mehrere Ausschüsse entscheidungsbefugt sind und das für die Entscheidung erforderliche Einvernehmen nicht hergestellt werden kann,
  2. den Abschluss von Versicherungen für Ratsmitglieder und Ausschussmitglieder,
  3. die Genehmigung von Dienstreisen von Ratsmitgliedern und Ausschussmitgliedern,
  4. die Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden, Organisationen und ähnlichen Einrichtungen,
  5. die Benennung städtischer Straßen, Wege, Plätze und Einrichtungen,
  6. Angelegenheiten der Partnerschaft der Stadt Bergisch Gladbach mit anderen Städten,
  7. Grundsatzfragen in vergaberechtlichen Angelegenheiten (§ 5 Absatz 4),
  8. Grundsätze der städtischen Energieeffizienz und des Klimaschutzes,
  9. Grundsätze der Material- und Leistungsbeschaffung durch die Stadt, die eine nachhaltige und umweltschonende Nutzung natürlicher Ressourcen bezwecken,
  10. Der Hauptausschuss entscheidet darüber hinaus in Personalangelegenheiten und in persönlichen des Bürgermeisters, die nach der GO NRW oder anderen Rechtsvorschriften nicht dem Rat oder anderen Stellen zugewiesen sind.

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

CDU-Ansprechpartner

Sprecher: Harald Henkel
Ausschussvorsitzender: Hans Josef Haasbach

Zuständigkeiten

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berät Anträge und Vorlagen sowie ortsrechtliche Regelungen mit finanziellen Auswirkungen bzw. mit Auswirkungen auf städtische Beteiligungen, über die der Rat entscheidet, soweit diese Aufgaben nicht einem Fachausschuss in seiner Funktion als Werksausschuss für eine städtische Einrichtung übertragen sind.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften entscheidet

  1. über die Vermietung und Verpachtung städtischen Grundbesitzes, sofern der jährliche Miet- oder Pachtpreis 10.000,00 EURO übersteigt,
  2. über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten über 25.000,00 EURO einschließlich Nebenleistungen, 
  3. unter Berücksichtigung der in § 5 festgelegten Wertgrenzen über sämtliche Hochbau-, Tiefbau- und Landschaftsmaßnahmen einschließlich der zugehörigen Lieferungs- und Dienstleistungsaufträge des Kernhaushaltes und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme betreffend die Schulen.

Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Demografie und Gleichstellung von Frau und Mann

CDU-Ansprechpartner

Zuständigkeiten

Der Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Demografie und Gleichstellung von Frau und Mann

  1. berät grundsätzliche Angelegenheiten des Integrationsrates,
  2. setzt das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung von Frauen und Männern mit um und überprüft Maßnahmen der Stadt auf Geschlechtergerechtigkeit – hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters unberührt,
  3. schlägt die Finanzierung von Maßnahmen und Aktivitäten vor, die über die dem Frauenbüro/Gleichstellungsstelle bereitgestellten Haushaltsmittel hinausgehen,
  4. ist zuständig für die Vorschläge an den Rat und andere Ausschüsse zur Koordinierung aller städtischen Initiativen und Maßnahmen, die die Lebensbereiche von Frauen betreffen,
  5. wird in Angelegenheiten anderer Ausschüsse so rechtzeitig gehört, wenn diese spezifische Interessen von Frauen und Mädchen berühren, dass die Stellungnahme dieses Ausschusses in die Beratung einfließen kann. Er wirkt bei allen gleichstellungsrelevan- ten Vorhaben und Maßnahmen anderer Ausschüsse mit und überprüft sie hinsichtlich ihrer Geschlechtergerechtigkeit.

Der Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Demografie und Gleichstellung von Frau und Mann entscheidet über

  1. alle sozialen Angelegenheiten, insbesondere nach dem Sozialgesetzbuch, soweit nicht durch gesetzliche Regelungen oder Ortsrecht eine andere Zuständigkeit gegeben ist,
  2. Angelegenheiten des Wohnungswesens.

Ausschuss für Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW

CDU-Ansprechpartner

Zuständigkeiten

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden entscheidet über die Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW.

Weitere Informationen und Ansprechpartner in der Stadtverwaltung sowie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Anregungen oder Beschwerden einzureichen, finden Sie auf bergischgladbach.de.

Rechnungsprüfungsausschuss

CDU-Ansprechpartner

Sprecher: Hans Josef Haasbach
Ausschussvorsitzender: Harald Henkel

Zuständigkeiten

Dem Rechnungsprüfungsausschuss obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses. Er bedient sich hierbei des Rechnungsprüfungsamtes. Er berät zudem über die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes.

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

CDU-Ansprechpartner

Zuständigkeiten

Der Ausschuss berät die grundsätzlichen Angelegenheiten seiner Aufgabenbereiche Bildung, Kultur und Sport.

Der Ausschuss berät alle Angelegenheiten seiner Aufgabenbereiche Bildung, Kultur und Sport vor, in denen andere Ausschüsse oder der Rat entscheidungsbefugt sind.

Der Ausschuss entscheidet zu seinen Aufgabenbereichen Bildung, Kultur und Sport über

  1. grundsätzliche Festlegungen insbesondere zur Förderung im Rahmen der jeweiligen Haushaltsmittel,
  2. die Ehrung von Personen durch Verleihung der Ehrennadel für besondere Verdienste auf dem Gebiet des Sports, und alle sonstigen Angelegenheiten, soweit nicht durch gesetzliche Regelungen, Ortsrecht oder auf Grund der strategischen gesamtstädtischen Bedeutung eine andere Zuständigkeit gegeben ist.

Ausschuss für Schule und Gebäudewirtschaft

CDU-Ansprechpartner

Zuständigkeiten

Der Ausschuss für Schule und Gebäudewirtschaft nimmt die formalen Aufgaben eines Schulausschusses wahr.

Der Ausschuss für Schule und Gebäudewirtschaft berät alle Angelegenheiten seines Aufgabenbereiches Schule vor, in denen andere Ausschüsse oder der Rat entscheidungsbefugt sind.

Der Ausschuss für Schule und Gebäudewirtschaft entscheidet

  1. über Angelegenheiten der schulischen Infrastruktur und der schulischen Digitalisierung,
  2. unter Berücksichtigung der in § 5 festgelegten Wertgrenzen über sämtliche Hochbau-, Tiefbau- und Landschaftsmaßnahmen einschließlich der zugehörigen Lieferungs- und Dienstleistungsaufträge des Kernhaushaltes und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ausschließlich betreffend die Schulen.

Ausschuss für die Konversion des Zanders-Geländes

CDU-Ansprechpartner

Jugendhilfeausschuss

CDU-Ansprechpartner

Sprecherin und stv. Ausschussvorsitzende: Brigitta Opiela

Zuständigkeiten

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Aufgaben der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie nach der Satzung des Jugendamtes der Stadt Bergisch Gladbach wahr.

Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss

CDU-Ansprechpartner

Zuständigkeiten

Der Planungsausschuss berät alle städtebaulichen Planungen und Maßnahmen sowie interkommunale und regionale Projekte im Sinne des Absatzes 2, soweit er hierzu nicht nach Absatz 2 entscheidungsbefugt ist.

Der Planungsausschuss entscheidet über

  1. verfahrensleitende Planungsschritte (Beschlüsse) in Bauleitverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) und informelle Planverfahren und Planungen der Städtebauförderung,
  2. die Festsetzung der Planungsentschädigung nach den §§ 40 ff. BauGB,
  3. die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB,
  4. die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung nach § 33 BauGB,
  5. die Stellungnahme der Stadt zu Enteignungsmaßnahmen Dritter nach § 105 BauGB,
  6. interkommunale und regionale Planungsprojekte, welche die Stadt Bergisch Gladbach betreffen bzw. an denen die Stadt Bergisch Gladbach aktiv beteiligt ist,
  7. über Maßnahmen der Stadt, die Freiräume für eine bauliche oder dieser vergleichbaren Nutzung dauerhaft in Anspruch nehmen; ausgenommen hiervon sind die Bauleitplanung und Baulücken nach § 34 BauGB. Freiräume sind Flächen, die zum Zeitpunkt der beab- sichtigten Maßnahme nicht einer baulichen oder dieser vergleichbaren Nutzung unterzogen oder rechtlich zugänglich sind.

Der Planungsausschuss nimmt die ihm mit der Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein- Westfalen (Denkmalschutzgesetz NRW) übertragenen Aufgaben wahr.

Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen

CDU-Ansprechpartner

Zuständigkeiten

Der Ausschuss für strategische Stadtentwicklung und Mobilität berät Änderungen des Regionalplans.

Der Ausschuss für strategische Stadtentwicklung und Mobilität entscheidet über

  1. Stellungnahmen der Stadt zu Landes- und Regionalplanungen sowie Bauleitplanungen benachbarter Kommunen, soweit nicht ein anderer Ausschuss zuständig ist,
  2. Zielsetzungen und Maßnahmen der Stadtentwicklungsplanung,
  3. strategische Verkehrsentwicklungsplanung,
  4. interkommunale und regionale Entwicklungsprojekte, wie z.B. die REGIONALE, welche die Stadt Bergisch Gladbach betreffen bzw. an denen die Stadt Bergisch Gladbach aktiv beteiligt ist,
  5. Grundsätze der Wirtschaftsförderung (einschl. Gesundheitsversorgung), Naherholung und Tourismus, soweit nicht nach der „Satzung über die kommunale Einrichtung Stadtentwicklungsbetrieb Bergisch Gladbach – AöR in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechtes der Stadt Bergisch Gladbach“ (SEB AöR) in der jeweils gültigen Fassung die SEB AöR zuständig ist,
  6. in Angelegenheiten der Stadtverkehrsgesellschaft, soweit hierfür nicht ausdrücklich die Organe der Gesellschaft zuständig sind,
  7. in grundsätzlichen Angelegenheiten im Bereich des ÖPNV,
  8. über Planungs-, Bau- und Unterhaltungsaufgaben an Verkehrsflächen und -anlagen und Parkeinrichtungen (ruhender Verkehr),
  9. Stellungnahmen der Stadt, die von anderen Behörden oder Körperschaften im Rahmen von förmlichen Verwaltungsverfahren zu Unterschutzstellungen, Landschaftsplänen und diesen vergleichbaren Maßnahmen oder Planungen angefordert oder die bei einer ge- planten Änderung oder Aufhebung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten abgegeben werden.

Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung

CDU-Ansprechpartner

Zuständigkeiten

Der Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Fachbereich 8 – Immobilienbetrieb“, „Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach“ und „Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach“ in entsprechender Anwendung des § 5 Absätze 3 bis 6 EigVO sowie nach Maßgabe der Betriebssatzung und der nachfolgenden Absätze die Aufgaben des Werksausschusses wahr.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung berät

  1. die durch die GO NRW zugewiesenen Aufgaben, soweit diese Aufgaben nicht einem Fachausschuss in seiner Funktion als Werksausschuss für eine städtische Einrichtung übertragen sind,
  2. Anträge und Vorlagen sowie ortsrechtliche Regelungen mit finanziellen Auswirkungen für die in Absatz 1 genannten eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, über die der Rat entscheidet,
  3. Fachbeiträge gesamtkonzeptioneller Art, die sich gesamtstädtisch – auch mit Bezug auf konkrete Baumaßnahmen oder Bauleitplanungen – mit dem Bestand und der Entwicklung von Flora und Fauna oder Wirkungen von Luft, Immissionen, Grundwasser und des Bodens auf Menschen, Tiere und Pflanzen beschäftigen,
  4. Gewässerbaumaßnahmen im Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach,
  5. Bodenschutzmaßnahmen,
  6. Grundsätze der Bereiche „Brandschutz” und „Rettungsdienst“.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung entscheidet

  1. über Grundsätze der Abfallwirtschaft, der Abwasserentsorgung, der Stadtreinigung und des Fuhrparks,
  2. über Planungs-, Bau- und Unterhaltungsaufgaben in den Bereichen „öffentliches Grün/Landschaftsbau“, „Friedhofs- und Bestattungswesen“.