Bürgerbüros: Metten pocht auf Einhaltung des Ratsbeschlusses

04.03.2020

CDU-Fraktion beklagt intransparentes Verhalten und “mangelnde Bürgernähe“

Mit Blick auf die geplanten Bürgerbüros in Refrath und Bensberg fordert der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Dr. Michael Metten, die zuständigen Verwaltungsstellen auf, endlich einen Zeitplan auf den Tisch zu legen. „Der Neueröffnung dieser beiden bereits angemieteten Einrichtungen liegt ein Mehrheitsbeschluss des Stadtrates zugrunde, den es umzusetzen gilt“, mahnt Metten in einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion. Es fehle derzeit an nachvollziehbare Begründungen, warum die Büros nicht eröffnet werden. „Bislang geistern lediglich Gerüchte herum, auch die Vermutung, dass der Personalrat sein Veto eingelegt hat“, gibt der CDU-Fraktionsvorsitzende zu bedenken.

Die beiden für Refrath/Lustheide und Refrath/Kippekausen zuständigen CDU-Ratsmitglieder Robert Martin Kraus und Hermann-Josef Wagner sehen ebenfalls die Situation „als völlig intransparent“ an. „Mit Bürgernähe hat das nichts mehr zu tun“, kritisiert Wagner mit Bezug darauf, dass die Refrather Räumlichkeit als Wahllokal für die Seniorenbeiratswahlen dienen sollte, was dann aber wieder zurückgenommen wurde. „Für die Bürgerinnen und Bürger, die dort wählen wollten, gab es vor Ort keinerlei Informationen, warum die Türen verschlossen blieben. Die Begründung lautete später lapidar: Personalknappheit“, so Wagner. Auch Kraus fordert die Verwaltung auf, „klipp und klar zu sagen, woran es in Sachen Bürgerbüros hapert“. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht auf Transparenz.

Im Frühjahr starten

Die CDU-Fraktion hält nach den Worten ihres Vorsitzenden nach wie vor an der Zusage der Verwaltung fest, dass der Neustart der Büros in Bensberg und Refrath noch in diesem Frühjahr erfolgt. Metten: „Das zentrale Bürgerbüro in der Stadtmitte, das in seinem Wartebereich mitunter völlig überfüllt ist, braucht die Entlastung durch die beiden Außenstellen. Wer dies aus welchen Gründen auch immer torpediert, missachtet einen Mehrheitsbeschluss des Stadtrates und handelt gegen das Interesse der betroffenen Bürgerschaft.“