CDU fordert städtebaulichen Wettbewerb für Stadtentwicklung Gohrsmühle

26.11.2025

Die Position der CDU:

  • Da eine Sanierung nicht möglich ist, muss es einen kompletten Neubau und kein Stückwerk geben;
  • eine ganzheitliche Betrachtung des gesamten Areals und nicht nur der Stadthäuser ist wichtig;
  • jetzt beginnen und nicht weiter Zeit verlieren.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach spricht sich im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss erneut für einen strukturierten und fachlich fundierten Prozess zur Entwicklung des zentralen Areals an der Gohrsmühle aus. Im Mittelpunkt steht dabei die Forderung nach einem qualifizierten städtebaulichen Wettbewerb, um die Zukunft dieses wichtigen Stadtorts nachhaltig und mit einer klaren Vision zu gestalten.

Ganzheitlicher Planungsprozess statt kleinteiliger Einzelmaßnahmen

„Die Entwicklung dieses zentralen Areals darf nicht über kurzfristige Einzelmaßnahmen oder voreilige Entscheidungen gesteuert werden. Wir brauchen ein Verfahren, das die Bedarfe der Innenstadt herausarbeitet, Nutzungspotentiale beschreibt und darauf aufbauend architektonische Lösungen erarbeitet“, erklärt Dr. Michael Metten, Vorsitzender der CDU-Fraktion.

Bereits am 05.09.2024 hatte der Ausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, einen übergeordneten städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.
Die CDU spricht sich dagegen aus, das Areal, wie nun verwaltungsseitig vorgeschlagen, in Teilflächen oder Einzelbausteine wie „Alte Stadthäuser“, „Stadtkante“ oder „Strunde“ zu zerlegen. Die Bedeutung für die gesamte Innenstadt unter Berücksichtigung des Zanders-Geländes erfordert einen übergeordneten Planungsprozess, der das gesamte Gebiet als zusammenhängenden Stadtraum behandelt.

Die CDU fordert zudem eine Erweiterung des Planungsgebiets. In den vorliegenden Gutachten fehlt die Betrachtung des Gesamtbildes. Wesentliche Entwicklungspotenziale können nur dann ausgeschöpft werden, wenn auch angrenzende Bereiche wie die Fußgängerzone, der gesamte Konrad-Adenauer-Platz mit dem Ensemble aus Rathaus, St. Laurentius und Bergischem Löwen sowie die Verbindungen zum Zanders-Gelände berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist dabei die Anbindung an das Zanders-Areal mit dem beschlossenen Bildungsquartier und die Überquerung der Straße „An der Gohrsmühle“. Nur so kann eine funktionierende, integrierte Gesamtstruktur entstehen.
„Die Neuplanung des Stadthausgrundstücks ist eine Jahrhundertchance für die Gestaltung der Bergisch Gladbacher Innenstadt. Dieses zentrale, stadtbildprägende Areal fordert von den handelnden Personen in Politik und Verwaltung ein hohes Maß an Verantwortung und übergeordnetes, langfristiges Denken“, so Metten weiter.
Hinsichtlich der von der Verwaltung vorgeschlagenen Nutzungsmöglichkeiten, wie Mikroapartments oder Studentenwohnungen, sagt der Fraktionsvorsitzende der CDU: „Natürlich sind solche Mikroapartments im Augenblick ein großes Thema für die Immobilienwirtschaft, aber keinesfalls an dieser Stelle – solange wir nicht den Bedarf an Arztpraxen, Fachgeschäften, etc. geprüft haben. Wir tragen hier die Verantwortung für die Gestaltung des Stadteingangs.“

Bestandsanalyse und städtebauliche Freiheit sprechen für Neubau – Teilerhalt nur mit erheblichen Einschränkungen

In der Verwaltungsvorlage wird sowohl ein Teilerhalt als auch Neubau diskutiert. Entsprechend der Ausarbeitungen gibt es keine belastbaren Argumente für den Teilerhalt der Stadthäuser. Auf mehreren Ebenen zeigen sich deutliche strukturelle Defizite des Bestands, er erfüllt weder heutige funktionale Anforderungen noch aktuelle energetische Standards. Zudem ist er in hohem Maße schadstoffbelastet. Den vorgeschlagenen Teilerhalt eines minimalen Anteils der Stadthäuser wertet die CDU-Fraktion als zu gering, um dafür die enormen Nachteile in Kauf zu nehmen. Bei einem Abriss, um Neubau zu ermöglichen, kann das in der Gebäudesubstanz gespeicherte CO2 durch heutige Techniken der zirkulären Kreislaufwirtschaft in der Bauindustrie größtenteils gebunden bleiben und fördert einen sorgsamen Umgang mit wertvollen Rohstoffen.
Ein Teilerhalt geht mit erheblichen Einschränkungen in Flexibilität und Wirtschaftlichkeit einher. „Jeder Immobilienentwickler fängt mit der Nutzung und den Funktionen an und entwirft dann ein passendes Gebäude und die entsprechende Kubatur – nicht andersherum“, so Metten. Nur ein Neubau bietet die städtebauliche Freiheit, ein langfristig tragfähiges, funktional effizientes und gestalterisch überzeugendes Gesamtkonzept zu entwickeln.

Im Rahmen der Umgestaltung bietet sich zudem die einzigartige Möglichkeit, die derzeit gefährliche und die Fußgängerzone zerteilende Situation der Bushaltestellen „Am Markt“ durch ein neues Konzept zu ersetzen.

CDU fordert Strukturanalyse und Ausschreibung des städtebaulichen Wettbewerbs

Die CDU-Fraktion fordert von der Verwaltung, umgehend mit einer Strukturanalyse zu beginnen, den städtebaulichen Wettbewerb auszuschreiben und dem damaligen Ratsbeschluss folgend die alten Stadthäuser nach dem Umzug der Verwaltung abzureißen und das Grundstück einer neuen, zukunftsgerichteten Lösung zuzuführen.

„Ein offenes, qualifiziertes Verfahren ist unerlässlich, um die Komplexität dieses Raums fachlich angemessen zu bearbeiten. Nur so können wir eine Lösung finden, die auf lange Sicht städtebaulich sinnvoll ist und die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft berücksichtigt“, fasst die CDU-Fraktion zusammen.