Elternbeitragssatzung: CDU-Fraktion fordert Gegenfinanzierungskonzepte

15.06.2021

Metten: Beitragsbefreiung durch die Anhebung der Einkommensgrenzen ist unseriös

Eine Ausgabenpolitik will durchdacht sein; nur wenn eine solide Gegenfinanzierung erkennbar ist, würde die CDU-Fraktion der beabsichtigten Änderung der Elternbeitragssatzung für Kita-Plätze zustimmen können; weil für die vorgesehene Anhebung der Einkommensgrenze zur Beitragsbefreiung von bisher 20.000 € auf 40.000 € eine seriöse Finanzierbarkeit fehlt, sagt die CDU-Fraktion Nein zu diesem maßgeblich von dem Ampelbündnis initiierten Vorhaben.“ Mit diesen Worten fasst der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Dr. Michael Metten, in einer Pressemitteilung die Haltung seiner Fraktion zu der Beschlussvorlage „Änderung der Elternbeitragssatzung“ zusammen. Sie wird am Donnerstag (17.6.) dem Jungendhilfeausschuss  sowie Ende Juni dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften jeweils zur Beratung und am 1. Juli dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Henkel: Verkauf des Tafelsilbers

„Die vorgeschlagene Umstellung, die bereits zum 1. August, also wenige Wochen vor der Bundestagswahl, vorgenommen werden soll, bedeutet eine zusätzliche jährliche Belastung des städtischen Haushalts von rund 462.000 €“, gibt der stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Harald Henkel, zu bedenken. Er fügt hinzu: „Falls die Verwaltungsspitze die Idee servieren sollte, diese Mindereinnahmen aus Rücklagen zu finanzieren, wäre das unverantwortlich. Eine ständige Entnahme aus dem so genannten „Schütt-aus-hol-zurück“-Verfahren, wie sich das leider abzeichnet, käme einem Ausverkauf des Tafelsilbers gleich. Auch die Finanzierung dieser Jahr für Jahr zu kompensierenden Beitragsmindereinnahme über die Anhebung der Grundsteuer B wäre eine schlechte Lösung, weil sie vor allem den Teil der Elternschaft zusätzlich belasten würde, der die Beitragsbefreiungsgrenze von 40.000 € überschreitet.“ Ihm sei völlig unverständlich, wie das Dreierbündnis einen Beschluss fassen wolle, ohne die Art der Gegenfinanzierung zu kennen, so Henkel.

Metten: Einkommensbegriff umstellen

Was die CDU-Fraktion nach den Worten ihres Vorsitzenden befürwortet, sei die in der Beschlussvorlag geplante Umstellung des Einkommensbegriffs auf das zu versteuernde Einkommen, die ab 1. 8. 2022 für die Erhebung der Elternbeiträge zugrunde gelegt werden soll. Metten: „Wir sind grundsätzlich für diese Umstellung, weil die Änderung alle Eltern entlasten würde. Wir werden deshalb in einem Gegenantrag die Realisierung ausschließlich dieses Vorhabens befürworten, sofern Stadtkämmerer Thore Eggert eine seriöse Gegenfinanzierung der zu erwartenden Mindereinnahmen in Höhe von rund 2,24  Millionen € vorlegt. Es ist ja noch genügend Zeit, um diese erforderliche Hausaufgabe gründlich zu erledigen.“ Wer Geld in vollen Zügen ausgebe und auf Einsparungen an anderer Stelle verzichte, werde der Stadt und damit den Bürgerinnen und Bürgern großen Schaden zufügen, mahnt Metten. Auch kommunale Wahlgeschenke seien fehl am Platz.

Opiela: Wenn Beitragsbefreiung, dann für alle

Die Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss, Brigitta Opiela, sieht gute Chancen für die „Einführung einer vollständigen Beitragsbefreiung für alle Eltern“. Allerdings müssten dafür deutlich mehr Finanzmittel vom Bund und vom Land bereitgestellt werden. Die Kommunen könnten das allein nicht stemmen. Mit Blick auf die anstehenden Beratungen im Ausschuss betont sie: „Es ist für viele Betroffene unakzeptabel, dass nur noch ein schwindender Teil der Elternschaft zur Mitfinanzierung der Kita-Plätze herangezogen werden soll.“ Es dürfe nicht zu einer Beitragsungerechtigkeit kommen. Brigitta Opiela: „Eine Politik, die zunächst mal gönnerhaft austeilt und sich später das Geld zum Beispiel über Steuererhöhungen wieder zurückholt, lehne ich ab. Das ist Augenwischerei. Deshalb appelliere ich an alle Fraktionen und Verantwortungsträger in der Verwaltung, die Solidität und Berechenbarkeit bei den anstehenden Entscheidungen nicht über Bord zu werfen.“