Die CDU-Fraktion spricht sich entschieden für die Pflege sowie den Schutz der Bäume und für ein Wiederaufforstungsprogramm aus, das satzungsgemäß zu erfassen sei. „Was die Verwaltung in ihrer vorgelegten ‚Baumschutzsatzung‘ vorschlage, würde lediglich den Status Quo des derzeitigen Baumbestandes sichern; die aufgrund des Klimawandels notwendigen Kriterien der Nachhaltigkeit würden aber nicht erfüllen“, kritisiert der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Dr. Michael Metten, in einer Pressemitteilung. Der Begriff „Baumschutzsatzung“ sollte deshalb in „Baumschutz-, Baumpflege- und - wiederaufforstungssatzung“, kurz BSBPWS, umbenannt werden, fordert die CDU-Fraktion in einem für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr (AUKIV) eingereichten Ergänzungsantrag. In der AUKIV-Sitzung am 18. August steht der Verwaltungsentwurf zur Einführung einer Baumschutzsatzung auf der Tagesordnung.
Diesen Entwurf gilt es nach Auffassung der CDU-Fraktion in fünf Punkten zu verbessern. In ihrem Änderungsantrag heißt es dazu, dass eine „Ist-Aufnahme“ des Baumbestandes erforderlich sei. Zudem müsse der „Trend der Entwicklung des Baumbestandes regelmäßig jährlich“ dargestellt werden. Um den Grünanteil zu erhöhen, solle in Bergisch Gladbach an städtischen Straßen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eine Anpflanzung von Baumalleen angestrebt und vorhandene Alleen ergänzt werden. Hierzu wird in dem CDU-Ergänzungsantrag die Inanspruchnahme öffentlicher Fördergelder dringlich angeraten. Die Baumalleen sollten sodann in das nordrhein-westfälische Alleen-Kataster eingetragen werden. In Punkt fünf heißt es wörtliche: „Die Stadt Bergisch Gladbach richtet einen Spendenfonds ein, in den die Bürgerinnen und Bürger Spenden für Baumprojekte einzahlen können. Mit diesen Spenden werden auf städtischen Wald- und Wiesenflächen neue Bäume angepflanzt.“ Diese Zusätze seien auf dem Hintergrund des aktuellen Baumsterbens von größter Bedeutung; sie sollten auch im Interesse der anderen Fraktionen sein und aufgenommen werden, unterstreicht Metten.
UN-Nachhaltigkeitskriterien als Vorbild
In der Antragsbegründung wird darauf hingewiesen, dass sich die CDU-Fraktion mit ihren Ergänzungen an den „Nachhaltigkeitskriterien der Vereinten Nationen“ orientiert; in diesen sei der „Maßstab für nachhaltiges, umweltbewusstes politisches Handeln“ festgeschrieben. Die grundsätzliche Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen werde durch diese UN-Kriterien vorgegeben. Aus der Verpflichtung zur Nachhaltigkeit folge ein umfassender Ansatz, den die in der Anlage vorgelegte „Baumschutz-, Baumpflege- und -wiederaufforstungssatzung“ wiedergebe.
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