Die Verwaltung darf die Schlossstraße nicht einfach sperren!

17.12.2023

CDU fordert Anerkennung des Votums der Händlerschaft.

Für rund 50 Händler der Schlossstraße hielt die Verwaltung kurz vor Weihnachten wieder einmal eine bittere Überraschung bereit, wie sich den betroffenen Händler und Eigentümer in einer kurzfristig anberaumten „Informationsveranstaltung“ im Bensberger Ratssaal am 13. Dezember 2023 der Stadtverwaltung offenbarte.

Statt, wie zugesichert, den Umbau der Schlossstraße im Bereich vom Emilien-Brunnen bis zum Wendehammer in Höhe der Kreissparkasse jeweils mit halbseitigen Sperrungen der Fahrbahn auszuführen und damit Durchfahrtsmöglichkeiten während der Bauphase zu Gunsten der Gewerbetreibenden aufrecht zu erhalten, will die Verwaltung nun den Straßenabschnitt komplett sperren. Damit soll der Umbau in acht, statt in zwölf Monaten zu schaffen sein. Eine verbindliche Zusage, dass dieser Plan seitens des Bauunternehmens auch einzuhalten sei, konnte die Verwaltung jedoch nicht geben. Überhaupt verhärtete sich im Laufe des Abends bei nahezu allen Anwesenden der Eindruck, dass die Verwaltung in einer als Informationsveranstaltung getarnten Versammlung die Händler lediglich vor vollendete und leider auch nicht durchdachte Tatsachen stellen wollte. Umso überraschter zeigten sich die Organisatoren dann auch über das Abstimmungsergebnis, in dem sich die Händlerschaft nahezu einstimmig gegen den Vorschlag der Verwaltung stellte.

Hermann-Josef Wagner, der Sprecher der CDU-Faktion Bergisch Gladbach im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss, ist entrüstet: „Angesichts der bevorstehenden Baumaßnahmen in der Schlossstraße befinden die ansässigen Händler zurecht in existenzieller Sorge. Aber sie haben sich darauf eingestellt und sich auf die Zusagen der Stadt verlassen. Mit Verlaub, zwei Wochen vor Baubeginn mit einer komplett neuen Baustellendurchführung um die Ecke zu kommen, ist aus meiner Sicht ungeschickt und unverschämt zugleich.“

Dazu Martin Lucke, Ratsmitglied für Bensberg: „Die CDU steht an der Seite der Einzelhändler und Eigentümer und erwartet, dass deren Votum vollumfänglich berücksichtigt wird. Eine einseitige Entscheidung durch die Stadt als Auftraggeber der Baumaßnahmen ist nicht akzeptabel.“