Ihre Spende für die CDU!

Unterstützen Sie unsere Arbeit und unsere Wahlkämpfe!

In der heutigen Parteienlandschaft und Mediengesellschaft ist eine erfolgreiche Arbeit und Kommunikation ohne Spenden nicht mehr möglich. Vor Ort finanzieren wir uns ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden! Jede Spende hilft uns dabei, für unsere Ziele zu werben. Egal ob 10, 20, 50 oder mehr Euro!

Natürlich erhalten Sie eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung von unserem zuständigen CDU-Kreisverband ausgestellt.

Wir bedanken uns für Ihre freundliche Spende! Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir antworten umgehend.

Thomas Hartmann Udo Kellmann

 

Parteivorsitzender Schatzmeister  
thomas.hartmann [at] cdu.gl udo.kellmann [at] cdu.gl

 

 

 

Für Ihre Spende verwenden Sie bitte folgendes Konto:

CDU Bergisch Gladbach
DE56 3705 0299 0311 0077 89
Kreissparkasse Köln (BIC: COKSDE33)

Als Verwendungszweck geben Sie bitte zwingend Ihren Namen und Anschrift an. Ohne persönliche Zuordnung müssen wir jede Spende zurückgeben!

Spenden von der Steuer abziehen

Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Konkret können Privatpersonen jährlich 3.300 Euro steuerlich geltend machen, zusammen zu veranlagende Ehegatten jährlich 6.600 Euro.

Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 Euro/3.300 Euro nach §34g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden. Weitere 1.650 Euro/3.300 Euro werden nach §10b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

HInweis zu Spenden von Unternehmen

Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können ihre Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend machen, jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zurechnen. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.

Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10% ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50% Körperschaftsteuer zu zahlen.

TransparenzhINWEISE DER CDU RHEINISCH-BERGISCHER KREIS

Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns als CDU Bergisch Gladbach und unserem Kreisverband der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis im Interesse unserer Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Hier finden Sie unsere Datenschutz-Informationen.

Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab einer järhlichen Gesamthöhe von 10.000 Euro an die Christlich Demokratische Union übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz im Rechenschaftsbericht der CDU Deutschlands veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.