CDU-Fraktion fragt: "Quo vadis, Stadt Bergisch Gladbach?"

30.11.2023

Alibibeteiligung, Projekte ohne Maß und Mitte sowie willkürliche Rückerstattung von rechtswidrigen Bescheiden!

„Wir haben die Entwicklung eines Skateparks stets positiv begleitet, denn wir finden es wichtig und richtig, etwas für die Jugend zu tun, die vielfältige, breit gefächerte Sportmöglichkeiten offeriert bekommen muss“, stellt Dr. David Bothe, Sachkundiger Bürger der CDU-Fraktion im Stadtrat, mit Nachdruck klar.

Bisher sind für den Skatepark, der letztendlich nur eine sehr spezielle Gruppe anspricht, keine Förderungen in Sicht. Neben dem Skaterpark bedarf es somit weiterer Maßnahmen im Stadtgebiet auch für andere Interessensgruppen als die Skater, damit von einer echten Unterstützung ‚der Jugend‘ die Rede sein kann – dafür muss aber mit den Mitteln gehaushaltet werden.

Der Antrag der CDU-Fraktion auf Kostendeckelung für den Skatepark im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage fand genau so wenig Gehör, wie die Forderung - im Übrigen auch der Wunsch der Verwaltung - nach echter Bürgerbeteiligung, damit ein breiter Konsens für die Anlage erreicht wird.

Eine weitere Bürgerbeteiligung macht nur Sinn, wenn die Anregungen, Ideen und Bedenken aus der Bürgerschaft auch Eingang in den Entscheidungsprozess finden können. Dies haben Grüne, SPD und FWG durch die uneingeschränkte Fortsetzung der Maßnahme verhindert. Damit ist die versprochene Bürgerinformation eine reine Alibiveranstaltung. „Die jetzt durch Rot-Grün zusätzlich erfolgte Ablehnung einer echten breiten Öffentlichkeitsbeteiligung der Nutzergruppen lässt repräsentative Gruppen Jugendlicher nicht mehr zu Wort kommen. So wird ein vermeintlich breiter Konsens zur Farce.“

Keine Rückerstattung von Abwassergebühren

Dieses Vorgehen lässt Verantwortung gegenüber der Bürgerschaft ebenso vermissen, wie der Einbehalt zu hoch berechneter Abwassergebühren aus den Jahren 2020 und 2021 aufgrund eines Berechnungsfehlers der Stadt. Martin Lucke, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung (AIUSO), reagiert mit Unverständnis auf die Ablehnung des Antrages der CDU-Fraktion nach Forderung zur Neubescheidung und Erstattung dieser Gelder, die aufgrund der Stimmen von Rot-Grün und der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG) nun nicht stattfinden werden.

„Eine Rückzahlung der zu hoch berechneten Gebühren macht für viele Familien einen gut dreistelligen Betrag aus - viel Geld in der heutigen Zeit. Deshalb haben wir uns für eine Erstattung so vehement eingesetzt. Mit dem Beschluss, den größten Anteil dieser Gelder einfach einzubehalten, wurde jetzt quasi gegen die Bürgerinnen und Bürger entschieden. Nur sehr, sehr Wenige, die seinerzeit Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt haben, bekommen ihr Geld zurück. Die große Mehrheit geht leer aus, die Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke. Vor allem aber sinkt das Vertrauen in die Verwaltung. Das führt dazu, dass die Bürger nicht mehr auf die Rechtmäßigkeit von Bescheiden vertrauen können, sondern nahezu herausgefordert werden, zukünftig besser von vornherein Widerspruch gegen jeden Bescheid einzulegen.

Leider haben Rot-Grün und Freie Wähler Gemeinschaft den Entschluss gefasst, diese Ungerechtigkeit so im Raum stehen zu lassen. So schaffen sie einen unverantwortlichen Präzedenzfall zum Nachteil der Bürgerschaft.“